Partyservice Ulm und Umgebung
Mietbedingungen:
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1. Identitätsnachweis
Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises oder eines internationalen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis. Eine Kopie dieses Dokuments kann zur Verifizierung der Identität des Mieters erforderlich sein.
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2. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vermieteten Gegenstände bleiben das uneingeschränkte Eigentum von Partyservice Ulm. Der Mieter erwirbt durch die Anmietung kein Eigentumsrecht und ist nicht berechtigt, die Mietsachen an Dritte zu übertragen, zu veräußern oder zu verpfänden.
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3. Zustand bei Übergabe
Der Mieter bestätigt mit der Übergabe, die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen zu haben. Bereits vorhandene Mängel sind in einer Mängelliste festzuhalten, die gemeinsam mit dem Vermieter erstellt wird. Nachträgliche Reklamationen über bereits vorhandene Schäden können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste dokumentiert wurden.
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4. Pflege und Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich und sachgemäß zu behandeln sowie vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen. Im Falle von Schäden, die während der Mietzeit auftreten, haftet der Mieter und ist zur Kostenerstattung für notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen verpflichtet.
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5. Reinigungskosten bei Rückgabe
Werden die Mietgegenstände verschmutzt zurückgegeben, so trägt der Mieter die erforderlichen Reinigungskosten. Der genaue Betrag wird auf Grundlage des Verschmutzungsgrades und des damit verbundenen Reinigungsaufwands festgelegt.
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6. Haftung des Mieters bei Selbstabholung und Anlieferung
Der Mieter haftet für die vollständige, angemietete Ausstattung in Bezug auf Feuer-, Wasser- und Sturmschäden sowie für Schäden durch mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Partyservice Ulm übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden, die während der Mietzeit entstehen. Für die Absicherung möglicher Schäden empfehlen wir den Abschluss einer Haftpflichtversicherung: Im privaten Bereich kann dies durch eine Privathaftpflicht geschehen, im gewerblichen Bereich durch eine Betriebshaftpflicht. Veranstalter sollten eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung in Erwägung ziehen.
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7. Betreuung von Mietgegenständen durch den Vermieter
Wird eine Betreuung durch Partyservice Ulm gebucht, übernimmt der Vermieter die Haftung für Sach- und Personenschäden, die durch angemietete Gegenstände verursacht werden, während sie unter der Aufsicht von Partyservice Ulm stehen.
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8. Weitervermietung und Gebrauchsüberlassung an Dritte
Eine Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mietsachen an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
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9. Rückgabe und Nachgebühren bei verspäteter Rückgabe
Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erheben wir eine zusätzliche Gebühr. Zudem haftet der Mieter für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe entstehen.
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10. Nutzung auf eigene Gefahr
Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Partyservice Ulm übernimmt keine Haftung für Risiken oder Schäden, die aus dem Gebrauch der Mietsachen entstehen.
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11. Verkehrssicherungspflicht bei Kinderattraktionen
Bei der Vermietung von Kinderattraktionen wie Hüpfburgen obliegt die Verkehrssicherungspflicht dem Mieter. Dieser hat für eine dauerhafte und zuverlässige Aufsicht durch eine erwachsene Person (über 18 Jahre) zu sorgen.
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12. Fälligkeit des Mietbetrags
Der Mietbetrag ist bei Anlieferung oder Selbstabholung in voller Höhe fällig. Alternativ kann eine Zahlung per Überweisung vorab erfolgen, sofern dies mit dem Vermieter vereinbart wurde.
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13. Gültigkeit schriftlicher Vereinbarungen
Mündliche Absprachen sind ungültig. Alle Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.
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14. Vertragsbestandteil der Nutzungsbedingungen
Diese Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages und werden mit Unterzeichnung durch den Mieter anerkannt.
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15. Einverständnis mit den Mietbedingungen
Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter mit allen aufgeführten Bedingungen einverstanden.
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16. Wetterbedingte Absagen
Sollte das Wetter am Mietdatum unbeständig sein, bleibt der Mietbetrag dennoch fällig. Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin ist nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich.
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17. Stornierung und Rücktritt vom Mietvertrag
Eine kostenfreie Stornierung oder der Rücktritt vom Mietvertrag ist bis zu sieben Tage vor Mietbeginn möglich. Danach wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 10 % des Mietpreises pro Tag erhoben, die auf das unten angegebene Bankkonto zu überweisen ist.
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